Ich vertrete Sie gern als Strafverteidiger in Berlin.
Zum Beispiel
- wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Ermittlungsrichter bekommen haben.
- bei Durchsuchungen/Beschlagnahme
- bei Vorführung vor den Ermittlungsrichter- zur Frage des Erlasses eines Haftbefehls
- bei Erhalt eines Strafbefehl oder einer Anklageschrift
- bei Erhalt eines Bußgeldbescheids
- bei der Einlegung eines Rechtsmittels , d.h. im Berufungs- und Revisionsverfahren
- in Haftsachen
- in Gnadensachen
Ich vertrete Sie gern in allen Regionen Deutschlands.